Kann ich meinen Lebenspartner mitversichern?

Durch die Beantragung des Familienbetrags können Sie Ihren Lebenspartner über Ihre Rechtsschutzversicherung mitversichern. Es muss jedoch eine häusliche Gemeinschaft bestehen. Einige Versicherer erkennen auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften an. In jedem Fall muss Ihr Partner der Versicherung namhaft gemeldet werden. Auch die Kinder Ihres Partners sind im gleichen Umfang mitversichert wie Ihre eigenen Kinder.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.