Ja, aber nur eingeschränkt. Die Riester Rente kann man mit ins Ausland nehmen, wenn man seinen Wohnsitz dorthin verlagert. Dann muss man aber die bis dahin erhaltenen staatlichen Förderungen – also die Zulagen und Steuervorteile – wieder zurückzahlen. Die Rückzahlung muss jedoch nicht sofort erfolgen. Stattdessen werden von der monatlichen Rente 15 Prozent einbehalten, bis die Schuld vollständig beglichen ist.