Kann ich für meinen Sohn/meine Tochter ein Festgeldkonto eröffnen?

Für junge Menschen ist ein gut verzinstes Festgeldkonto besonders attraktiv. Somit können sie Erspartes über einen längeren Zeitraum binden, um es in ihre Zukunft zu investieren. Dabei sind aber ausschließlich die Personensorgeberechtigten (vormals Erziehungsberechtigte) verfügungsberechtigt. Hierzu sind einige gesonderte Formulare auszufüllen. Für weitere Details müssen Sie sich mit Ihrem Bankberater in Verbindung setzen.

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