Unter Altersvorsorgeaufwendungen versteht man die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung, die Rürup-Rente, die landwirtschaftliche Alterskasse und die berufsständische Versorgungseinrichtung. 68 Prozent der Aufwendungen des Jahres 2009 können als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden.
Im Höchstfall können Verheiratete für das Veranlagungsjahr 2009 einen Sonderausgabebetrag von 27.200 Euro und Ledige von 13.600 Euro geltend machen. Da auch der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung mitgerechnet wird, sind die Sonderausgaben allerdings viel niedriger.