Grundsätzlich ist ein Wechsel des Anbieters möglich. Man kann dann die angesparten Beiträge und die Förderung auf den neuen Vertrag übertragen lassen. Allerdings wird sich der gekündigte Anbieter den Wechsel bezahlen lassen, also eine Bearbeitungsgebühr vom Angesparten abziehen. Wichtig ist auch, dass man einen neuen Anbieter hat, bevor man den alten kündigt, denn auszahlen lassen kann man sich das Angesparte nicht. Dann müsste man auch die Zulagen und die steuerlichen Vorteile zurückzahlen.