Kann ich auch Sonderzahlungen leisten, die über meinen Mindestbeitrag hinausgehen?

Kann ich auch Sonderzahlungen leisten, die über meinen Mindestbeitrag hinausgehen?
Um die staatlichen Zulagen zu erhalten, muss der Riester-Sparer auf jeden Fall seinen Mindesteigenbeitrag leisten. Die Zahlungen dürfen selbstverständlich auch über den Mindesteigenbeitrag hinausgehen. Mehr als die festen Zulagen zahlt der Staat in diesem Fall allerdings nicht dazu.
Alles, was über dem Sonderausgabenhöchstbetrag liegt, kann – wie der Name schon sagt – nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Und außerdem: Leistungen, die auf Einzahlungen ohne steuerliche Förderung beruhen, werden wie alle anderen nicht geförderten Sparformen besteuert, sind nicht pfändungs- und auch nicht Hartz-IV-sicher.

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