Fahranfänger beginnen in der Regel in SF 0, was einem Beitragssatz von bis zu 240 Prozent entspricht. Es gibt aber eine Möglichkeit, den hohen Eingangssatz zu umgehen, wenn das Fahrzeug als Zweitwagen der Eltern oder des Partners angemeldet wird. Die Versicherung stuft Zweitwagen normalerweise bei SF ½, also zwischen 120 und 140 Prozent ein. Der Fahranfänger ist dann zwar nicht von Beginn an als Halter eingetragen, kann aber trotzdem schon an der Höherstufung in den SF-Klassen arbeiten, denn er hat die Chance auf Rabattübertragung.