Kann ich ALG II und ALG I gleichzeitig beziehen?

Auch wenn Sie bereits Arbeitslosengeld beziehen, können Sie Anspruch auf ALG II haben. Dies kann dann der Fall sein, wenn Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld so gering ist, dass er noch unter dem Hartz IV-Regelsatz zzgl. Kosten für Wohnung und Heizung liegt. So können Sie Ihr Arbeitslosengeld durch das ALG II aufstocken.

Wie viel ALG II Ihnen als Arbeitslosengeldbezieher voraussichtlich zusteht, können Sie mit diesem ALG II Rechner ermitteln, dort tragen Sie Ihr Arbeitslosengeld als Einkommen ein. Die tatsächliche Höhe des ALG II erfahren Sie jedoch in einer ARGE.

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