Bei einem Tarif mit Selbstbeteiligung müssen kleinere Schäden bis zur vereinbarten Summe selbst gezahlt werden. Die Höhe kann selbst bestimmt werden. Von der Versicherung werden dann aber auch nur die Kosten erstattet, die über dieser Grenze liegen. Im Gegenzug muss der Versicherte niedrigere Beiträge zahlen.