Rechtsschutzversicherungen 29. Juni 2009 von Marco Overberg Ist bei einer Rechtsschutzversicherung für Eigentümer und Mieter nur der Hauptwohnsitz versichert? Grundsätzlich ist nur der Erstwohnsitz versichert. Für weitere von Ihnen bewohnte oder vermietete Objekte muss der Schutz gesondert beantragt werden.