Inwiefern werden Nebeneinkommen angerechnet?

Auch als Arbeitsloser kann man einer selbstständigen oder nichtselbstständigen Tätigkeit nachgehen. Wenn man gewisse Grenzen einhält, erhält man das Arbeitslosengeld ungekürzt weiter.
Allerdings wird in der Regel ein Hinzuverdienst nur bis zu einer Höhe von 165 Euro monatlich zugelassen. Die Tätigkeit darf nicht mehr als 15 Wochenstunden beanspruchen.
Überschreitet man diese Grenzen, besteht keine Arbeitslosigkeit mehr und demzufolge auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

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