Unabhängig davon, wie hoch die SF-Klasse des Erstwagens ist, werden Zweitwagen zunächst in SF ½, also zwischen 120 und 140 Prozent eingestuft. Von dieser Regelung gibt es aber Ausnahmen. So kann bei vielen Versicherungen der Zweitwagen in SF 2 beginnen. Diese Möglichkeit ist aber an verschiedene Bedingungen geknüpft, die zwischen den Anbietern variieren. Häufig muss auch das Erstfahrzeug beim entsprechenden Versicherer angemeldet sein, zudem ist der Nutzerkreis des Zweitwagens oft auf den Halter und dessen Lebenspartner eingeschränkt.