In der privaten Haftpflichtversicherung nicht versichert sind:
– Schäden, die Sie durch Vorsatz herbeigeführt haben
– Schäden, die Sie selbst erleiden
– Schäden von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die im Vertrag mitversichert sind
– Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen
– Schäden, bei denen die Anzeigefrist verstrichen ist
Für einige Risiken gibt es gesonderte Versicherungen. Dazu zählen zum Beispiel: die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde- und Pferdehalter, die Bauherrenhaftpflicht, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder die Gewässerschadenhaftpflicht.