In welchen Fällen werden Kosten nicht von der Versicherung übernommen?

Generell ausgeschlossen sind alle juristischen Auseinandersetzungen mit der eigenen Rechtsschutzversicherung sowie Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und mitversicherten Personen bzw. zwischen mitversicherten Personen untereinander. Außerdem werden vorsätzlich begangene Straftaten (z. B. Diebstahl, Körperverletzung, Betrug, Beleidigung), Spiel- und Wettverträge, Spekulationsgeschäfte und das gesamte Gesellschafts- und Baurecht von keiner Versicherung gedeckt. Auch Geldstrafen und Geldbußen sowie Erb-, Scheidungs- und Baustreitigkeiten werden nicht von der Versicherung getragen. Im Fall einer Ehescheidung bezahlt die Versicherung in der Regel nur ein erstes Beratungsgespräch.

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