Im Winterurlaub fast unentbehrlich: Reisekrankenversicherung

Was sichert die Reisekrankenversicherung ab?

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Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist im Grunde die wichtigste Reiseversicherung, die ein Urlauber abschließen sollte, bevor er sich in ferne Länder begibt. Doch 32 Prozent der Bundesbürger haben laut einer Umfrage im Auftrag der Central Krankenversicherung AG vor einem Reiseantritt ins Ausland keinen ausreichenden Krankenversicherungsschutz.

Wer vollkommen unversichert reist, kann im Krankheitsfall auf einer sehr hohen Rechnung sitzen bleiben. Denn entweder muss die gesetzliche Krankenversicherung gar nicht zahlen oder sie übernimmt nicht die kompletten Kosten, zum Beispiel für den Krankentransport in die Heimat. Reine Reisekrankenversicherungen sind normalerweise so günstig, dass sie sich in jedem Fall lohnen.

Versicherungsschutz rundum
Die private Auslandskrankenversicherung kommt für alle Arzt- sowie ambulante und stationäre Krankenhauskosten auf. Ferner bezahlt der Versicherer notwendige Medikamente und Heilmittel sowie den Transport zum nächsten Krankenhaus oder Arzt. Die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen werden ebenfalls übernommen, teilweise auch Füllungen und Reparaturen am Zahnersatz. Voraussetzung ist jedoch immer, dass die Erkrankung akut und unvorhergesehen aufgetreten ist. Auch bei plötzlich auftretenden Problemen während einer Schwangerschaft leistet die Versicherung finanzielle Unterstützung. Bei einem Todesfall im Ausland beteiligt sich die Versicherung mit festen Beträgen an Begräbnis- oder Überführungskosten.

Ist eine Behandlung in Deutschland aus medizinischer Sicht sinnvoll, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Rücktransport. Wenn andererseits der Patient wegen einer Erkrankung transportunfähig ist und länger als geplant vor Ort bleiben muss, sollte die Versicherung eine so genannte Nachhaftung bieten. Hierbei verlängert sich der Versicherungsschutz bis der Patient wieder transportfähig ist, idealerweise unbefristet. Allerdings ist die Nachhaftung bei einigen Versicherungen zeitlich begrenzt, z.B. bis 45 Tage nach Behandlungsbeginn.

In einigen Ländern kann es vorkommen, dass man ambulante Behandlungskosten zunächst selbst auslegen muss. Patienten sollten dann darauf achten, immer die Originalrechnung zu erhalten. Die Auslands-Krankenversicherung erstattet die Kosten gegen Vorlage dieser Rechnung. Steht eine besonders teure Behandlung an, sollte man sich die Kostenübernahme im Voraus bestätigen lassen.

Ohnehin gilt es im Notfall, schnellstmöglich die Versicherung zu informieren um sich der Kostenerstattung sicher zu sein. Reist man speziell zu einer Behandlung ins Ausland, übernimmt die Versicherung die Kosten generell nicht.

Sinnvoll ist in jedem Fall ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Rücktransport sowie Bergung von Kranken und Verletzten müssen dort geregelt sein, unerlässlich zum Beispiel für Skifahrer oder Bergwanderer. Aber auch Familien mit Kindern und ältere sowie chronisch kranke Menschen sollten für den Ernstfall im Urlaub vorsorgen.

Wichtig : Die Versicherung sollte den Rücktransport nicht nur übernehmen wenn er medizinisch notwendig ist, sondern auch wenn die Behandlung länger (als 14 Tage) dauern würde oder die Kosten der Behandlung im Reiseland die Kosten eines Rücktransports überschreiten würden.

Tipp : Auch privat Versicherte sollten ihren Vertrag prüfen: Ist der Auslandsschutz eingeschlossen und wird der Krankenrücktransport übernommen?

Was ist besser: Jahres- oder Einzelversicherung oder alles im Paket? Lesen Sie hierzu das folgende Kapitel.

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