Hunde, die beißen…

Unversicherbar

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So unterschiedlich die Policen im Detail auch sind, in einer Hinsicht sind alle gleich: Sie übernehmen keine Schäden des Versicherungsnehmers und seiner Haushaltsangehörigen. Beißt Lumpi also dem Herrchen in die Hand, zahlt die Versicherung nicht.

Vorsätzlich verursachte Schäden sind ebenfalls nicht abgedeckt. Wer seinen Hund absichtlich aufhetzt, kann nicht mit dem Schutz der Versicherung rechnen. Auch nicht, wenn es sich bei dem Opfer um einen vermeintlichen Straftäter handelt. Denn Schäden an Figuranten, also Scheinverbrechern, sind vom Versicherungsschutz in der Regel ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit muss die Versicherung allerdings bezahlen.

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