HUK-Coburg gibt Tipps für den Alltag

Alltag im Straßenverkehr: Zwei Fahrzeuge fahren auf der Landstraße hintereinander. Plötzlich fliegt dem nachfolgendem Auto ein kleiner Kieselstein auf die Windschutzscheibe und hinterlässt dort ein hässliches kleines Loch.
Pech! Denn selbst, wenn der Vorausfahrende den Stein hoch geschleudert hat, trifft ihn fast nie ein Verschulden. Um die Reparatur der Windschutzscheibe muss sich der Nachfolgende oder seine Teilkasko-Versicherung kümmern. Befindet sich das Loch im Fernsichtbereich des Fahrers – darunter versteht man den Scheibenwischerbereich auf der Fahrerseite – muss die Windschutzscheibe aus Sicherheitsgründen, so HUK-COBURG Versicherungsgruppe, auf jeden Fall ausgetauscht werden. In diesem Fall wird eine vereinbarte Selbstbeteiligung in der Teilkasko-Versicherung fällig. Bei der Mehrzahl der Verträge beläuft sie sich auf 150 Euro. Anstelle des kompletten Austauschs der Windschutzscheibe, ist jedoch auch eine Reparatur möglich. Dabei wird flüssiges Kunstharz in das Einschlagloch gepresst, das anschließend unter UV-Licht ausgehärtet wird. Diese Reparaturmethode kommt aber nur bei einer kleinen Einschlagstelle in Frage, die nicht im Fernsichtbereich liegt. Außerdem dürfen außer dem Einschlagloch auch keine Risse in der Windschutzscheibe sichtbar sein. Entscheiden sich Kunden für diese Art der Reparatur, sind viele Versicherer bereit, auf den vereinbarten Selbstbehalt pro Schadenfall zu verzichten. Fazit: Hinterlässt ein Stein Spuren auf der Windschutzscheibe, sollte man Kontakt mit seiner Versicherung aufnehmen.
(Pressemitteilung HUK Coburg)

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