Hinzuverdienstgrenze bei Altersrente

Bezieht der Rentner eine Regelaltersrente und hat somit das 65. Lebensjahr vollendet, müssen keine Hinzuverdienstgrenzen beachtet werden.

Rentner, die das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht haben oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten, dürfen bis zu 400 € im Monat dazuverdienen.

Die monatliche Hinzuverdienstgrenze darf zweimal im Jahr bis zur doppelten Höhe überschritten werden. Demnach dürfen dann bis 800 Euro verdient werden. Dies ist lohnenswert, wenn der Arbeitgeber z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld vergütet.

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