Unfallversicherung: Schutz für alle Lebensbereiche

Gruppen-Unfallversicherung ergänzt gesetzliche Unfallversicherung

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Die private Unfallversicherung gehört zu den wichtigsten Personenversicherungen. Arbeitnehmer sind zwar auch durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, diese zahlt aber nur bei Unfällen am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin. Insbesondere auf Geschäftsreisen ist die Abgrenzung zwischen privaten und Dienstzeiten oft schwierig. Zudem zahlt die gesetzliche Unfallversicherung erst ab einem Invaliditätsgrad von 20 Prozent, oft reicht die Entschädigung nicht aus, um die schwer kalkulierbaren finanziellen Folgen dauerhafter Invalidität auszugleichen.

Diese Folgen können neben dem Arbeitnehmer auch die Firma treffen. Denn nach einem Unfall drohen nicht nur Verdienstausfälle, sondern auch Kosten durch Umbaumaßnahmen. Ein Ausfall des Führungspersonals oder anderer wichtiger Kräfte kann die Liquidität der Firma beeinflussen. Möglicherweise leidet die Kundenbetreuung, es müssen Aufträge abgelehnt oder Zeitarbeiter eingestellt werden.

Um die finanziellen Einbußen nach einem Unfall zu begrenzen, können Unternehmer für sich selbst und ihre Mitarbeiter eine Gruppen-Unfallversicherung abschließen. Diese zahlt entweder an das Unternehmen oder an das Unfallopfer. Sofern nicht anders vereinbart, gilt die Police weltweit 24 Stunden am Tag. Die Versicherungsdeckung lässt sich auch auf den beruflichen Bereich eingrenzen, um die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung aufzustocken.

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