Steuerberatungskosten

Folgende Aufwendungen gelten als Steuerberatungskosten:

  • Steuerfachliteratur und Computerprogramme
  • Fahrtkosten zum Steuerberater
  • Unfallkosten, sofern auf dem Weg zum Steuerberater entstanden
  • Telefongebühren, Papier- und Portokosten, soweit sie mit der Steuerberatung im Zusammenhang stehen

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.