Folgende Aufwendungen gelten als Steuerberatungskosten:
- Steuerfachliteratur und Computerprogramme
- Fahrtkosten zum Steuerberater
- Unfallkosten, sofern auf dem Weg zum Steuerberater entstanden
- Telefongebühren, Papier- und Portokosten, soweit sie mit der Steuerberatung im Zusammenhang stehen