Heilsam verreisen

Kurantrag abgelehnt?

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Innerhalb eines Monats können Sie Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen. Wurden Sie nicht über Ihr Widerspruchsrecht aufgeklärt, haben Sie sogar ein Jahr Zeit. Wird der Antrag erneut zurückgewiesen, bleibt noch die Möglichkeit einer Klage.

Beim Sozialgericht klagen Sie kostenlos. Schalten Sie einen Anwalt ein, müssen Sie im Falle einer Niederlage selbst zahlen. Eine andere Möglichkeit ist die schriftliche Beschwerde beim Bundesversicherungssamt als Aufsichtsbehörde der Krankenkassen.

Und wenn alles nichts nützt, können Sie immer noch auf eigene Faust zur Kur fahren. In den Kurorten stehen alle Einrichtungen auch privaten Kururlaubern offen, zusätzlich werden spezielle Wellness-, Aktiv- und Erholungspakete angeboten. Trotzdem sollten Sie vorher einen Arzt aufsuchen. Nicht jeder ist kurfähig – bei akuten Erkrankungen könnten die Anwendungen mehr schaden als nützen.

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