Heilsam verreisen

Was zahlt die Kasse?

[!–T–]
Bei Auslandskuren geht es in aller Regel um ambulante Badekuren, die für leichtere Beschwerden geeignet sind. Die Krankenkasse trägt dann die medizinischen Kosten, zum Beispiel für den Kurarzt, für Bäder und Massagen sowie für Hilfsmittel wie Bandagen und Einlagen.

Anreise, Unterkunft, Verpflegung und die üblichen Zuzahlungen je Verordnung (zehn Prozent der Behandlungskosten plus zehn Euro je Verordnung) bezahlt der Kurgast selbst. Er muss für den Aufenthalt Urlaub oder eine unbezahlte Freistellung beim Arbeitgeber beantragen.

Der Patient trägt außerdem eine eventuelle Bearbeitungsgebühr, die je nach Kasse zwischen sechs und zehn Prozent – höchstens aber bei 50 Euro je Kuraufenthalt liegen kann. Viele Kassen geben ihren Versicherten pro Kurtag eine Pauschale von bis zu 13 Euro dazu, für Kleinkinder und chronisch Kranke sogar bis zu 21 Euro.

Für die Wiederherstellung der Gesundheit nach besonders schweren Erkrankungen wie Schlaganfall, Herzinfarkt oder Krebs reicht eine ambulante Kur nicht aus. Für diese Fälle ist die klassische stationäre Rehabilitationskur vorgesehen. Sie wird nur in absoluten Ausnahmefällen im Ausland genehmigt. Eine Liste mit kurtauglichen Beschwerden finden Sie hier.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.