Hausratversicherung – Kosten, Abschluss und Verhalten im Schadensfall

Zusatzversicherungen

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Da einige Gefahren gar nicht, bzw. nur bis zu einem gewissen Prozentsatz der Versicherungssumme abgedeckt sind, kann man bei vielen Anbietern Zusatzversicherungen abschließen.

Eine Fahrradversicherung zählt zu den sinnvolleren dieser Absicherungen, wenn Sie ein teures Rad besitzen. Manchmal sind Fahrräder schon in der Hausratversicherung mit eingeschlossen. Voraussetzung für eine Kostenerstattung im Schadensfall ist dann allerdings, dass das Rad aus einem geschlossenen Raum gestohlen wurde. Wer Fahrraddiebstahl auch außerhalb von geschlossenen Räumen versichern will, kann dies durch eine Erweiterung des Hausratpolice tun. Allerdings ist hier das Rad oft nur bei einem Diebstahl zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr abgesichert. Sehen Sie also genau hin, ob nicht eine separate Fahrradpolice sinnvoller ist.

Zerstörte Scheiben ersetzt keine Hausratversicherung. Dafür gibt es rechtlich eigenständige Glasversicherungen. Angeboten werden diese teilweise mit Einschluss von Ceran-Kochfeldern. Bei einem teuren Herd mit dieser Technik kann diese Versicherung Sinn machen. Auch für Besitzer von Wintergärten ist eine Glasbruchversicherung sinnvoll.

Wer viele Wertsachen oder Antiquitäten besitzt, kann die Entschädigungszahlungen für Wertsachen erhöhen. Normalerweise werden für Wertgegenstände höchstens 20 Prozent der Versicherungssumme als Entschädigung gezahlt. Eine Erhöhung auf bis zu 50 Prozent ist bei einigen Anbietern möglich.

In einer regulären Hausratpolice sind Computer, Fernseher, Waschmaschinen und ähnliches zwar gegen Blitzschlag im Wohnhaus abgesichert. Wenn sich das Gewitter aber an einer Hochspannungsleitung austobt und der PC durch Überspannung den Geist aufgibt, zahlt die reguläre Versicherung nicht. Besitzer teurer Elektrogeräte können die Grund-Police aber auch auf dieses Risiko ausweiten.

Auch Elementarschäden wie Überschwemmung, Lawinen, Schneedruck, Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch können durch eine Erweiterung der Police mitversichert werden. Besonders Bewohner von Hochwassergebieten bemühen sich allerdings oft vergeblich um den Zusatzschutz. Ob ein Abschluss außerhalb des Gummistiefel-Äquators sinnvoll ist, muss jeder selbst wissen. Allerdings traten in den letzten Jahren in Deutschland immer häufiger Überschwemmungen in bislang als „trocken“ bekannten Regionen auf.

Sonderbedingungen für ostdeutsche Haushalte
Die sehr umfassende staatliche Hausratversicherung der DDR wurde komplett von der Allianz-Tochter Deutsche Versicherungs-AG übernommen, welche sich verpflichten musste, die äußerst günstigen Konditionen beizubehalten. So ist beispielsweise eine Fahrradversicherung, die sonst zusätzlich abgeschlossen werden muss, hier bereits enthalten. Es empfiehlt sich also, wenn man noch im Besitz einer derartig günstigen Police ist, diese nicht zu kündigen. Neuabschlüsse sind zu den alten Konditionen nicht mehr möglich.

Kündigung

Eine Kündigung kann immer zum Ende der Versicherungsperiode erfolgen. Das bedeutet, dass Ein-Jahresverträge, die beispielsweise am 01.02.2008 abgeschlossen wurden, zum 31.01.2009 gekündigt werden können. Fünf-Jahresverträge können dementsprechend zum Ende des fünften Jahres beendet werden, wobei eine dreimonatige Kündigungsfrist beachtet werden muss. Wird gar nicht oder zu spät gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Neben dieser „ordentlichen Kündigung“ gibt es noch die Möglichkeit der „außerordentlichen Kündigung“. Werden bei einer Beitragserhöhung nicht auch gleichzeitig die Leistungen erhöht, können Sie mit sofortiger Wirkung kündigen. Sobald Sie von der Erhöhung erfahren, haben Sie dazu einen Monat Zeit. Bei den meisten Versicherungen erhalten Sie dann Ihren Jahresbeitrag anteilig für die nicht versicherte Zeit zurück.

Auch nach einem Schadensfall – unabhängig davon, ob die Versicherung zahlt oder dies verweigert – haben Sie stets ein außerordentliches Kündigungsrecht. Auch hier gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat nach der Zahlung bzw. Ablehnung.

Wenn ein Paar zusammenzieht und beide eine Hausratversicherung besitzen, kann in der Regel der jüngere Vertrag aufgehoben werden. Läuft ein Vertrag mit einer Versicherungssumme von unter 10.000 Euro, so wird dieser aufgehoben. Auf alle Fälle sollte man die Versicherung davon unterrichten, dass man mit seinem Partner zusammengezogen ist.

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