Die so genannten „Ein-Euro-Jobs“ für Empfänger des Arbeitslosengeldes II stehen bei ihrer Tätigkeit und den damit zusammenhängenden Wegen wie Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Bei welchem Umfallversicherungsträger der Arbeitslosengeld II-Empfänger versichert ist, weiß die Personalstelle des Unternehmens bzw. der Einrichtung. Darauf weist der Bundesverband der Unfallkassen e.V. hin.
Da Ein-Euro-Jobs befristet sind, empfehlen die Unfallkassen den Empfängern des Arbeitslosengeldes II, sich auch bei kleineren Unfällen, bei denen nicht sofort ein Arzt aufgesucht werden muss, in das Verbandbuch des Betriebes eintragen zu lassen.
Nach einem Unfall während des Arbeitseinsatzes oder auf den damit zusammenhängenden Wegen übernehmen die Unfallversicherungsträger die Kosten für die Heilbehandlung sowie Rehabilitationsmaßnahmen und zahlen gegebenenfalls eine Rente.