Haftung

Bei Schäden durch Mißbrauch ist der Kunde begrenzt haftbar bzw. haftet mit einem Maximalbetrag (meistens 100 Mark) bis zum Eingang der Verlustmeldung. Danach auftretende Schäden trägt die Kartengesellschaft.
Einige Anbieter lassen allerdings den Kunden bei grob fahrlässigem Umgang mit der Karte unbegrenzt haften, z.B. wenn Geld am Automaten abgehoben wird und man annehmen kann, daß die PIN-Nummer zusammen mit der Karte aufbewahrt wurde.
Einige Fotokarten-Anbieter verzichten unter Hinweis auf die erhöhte Sicherheit auf jegliche Haftung; auch bei mehreren Gold- und Premiumkarten fallen die 100 Mark nicht an.

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