Privat Versicherte haben gewisse Privilegien. Diese erstrecken sich jedoch nicht auf die Güte der medizinischen Behandlung. Vielmehr steht privat Versicherten eine freie Arzt- und Krankenhauswahl zu. Im Falle einer stationären Behandlung hat eine privat versicherte Person das Recht auf ein Einzelzimmer und auf Chefarztbehandlung. Zudem entfällt die Praxisgebühr und Medikamentenzuzahlung komplett. Und es gibt Zuzahlungen für Brillen oder Zahnersatz.