Habe ich über die PKV Versicherungsschutz im Ausland?

Die Musterbedingungen der privaten Krankenversicherung besagen, dass sich der Versicherungsschutz auf Heilbehandlungen in Europa erstreckt. Er kann durch gesonderte Vereinbarung auch auf außereuropäische Länder ausgeweitet werden. Während des ersten Monats eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes besteht auch im außereuropäischen Ausland ohne gesonderte Vereinbarung Versicherungsschutz.
Muss der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung über einen Monat hinaus verlängert werden, besteht Versicherungsschutz solange die Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung der Gesundheit antreten kann. Längstens jedoch für die Dauer von weiteren zwei Monaten.

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