Habe ich Anspruch auf Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall?

Im Krankheitsfall erhalten Arbeitnehmer zunächst sechs Wochen lang eine Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber. Der Anspruch entsteht ab der Krankschreibung durch den Arzt.
Nach sechs Wochen gibt es von der Krankenkasse das so genannte Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Brutto- oder maximal 90 Prozent des Nettolohnes.

Eltern haben zusätzlich Anspruch auf Krankengeld, wenn sie ein krankes (mitversichertes) Kind zu Hause betreuen müssen. Auch dies muss der Arzt bescheinigen. Die Bezugsdauer des Kinderkrankengeldes beträgt zehn Arbeitstage für jedes Kind, bei Alleinerziehenden 20 Tage.
Die Bezugsdauer bei mehr als zwei Kindern ist jedoch begrenzt: Versicherte können sich maximal 25 Tage (Alleinerziehende 50 Tage) im Jahr von der Arbeit freistellen lassen.

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