Mit Ausnahme von Kampfhunden ist in der Regel kein Leinenzwang vorgesehen.
Allerdings wird von Versicherungen auch erwartet, dass der Halter oder Hüter nicht fahrlässig handelt. Innerhalb großer Menschenmengen sollte der Hund beispielsweise stets an der Leine geführt werden, um möglichen Gefahren entgegenzuwirken.