Das hängt immer vom Umfang der jeweiligen Tierhalter-Haftpflichtversicherung ab. Die Teilnahme an Pferderennen und Turnieren inklusive Training kann somit ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten sein.
Bei umfassenderen Tarifen können auch private Kutschfahrten einschließlich gelegentlicher unentgeltlicher Personenbeförderung mit abgedeckt sein. Wer allerdings regelmäßig und gegen Bezahlung Kutschfahrten anbietet, benötigt in der Regel einen besonderen gewerblichen Haftpflichtschutz.