Gibt es Übergangsfristen?

Grundsätzlich besteht ein Bestandsschutz für Aktien, Fonds und festverzinsliche Wertpapiere. Damit bleiben Gewinne, die vor 2009 erworben wurden steuerfrei, wenn die Haltedauer (Spekulationsfrist) von einem Jahr gewahrt wurde. Das gilt auch für Fondsanteile, die bis zum 31.12.2008 erworben wurden.
Eine Sonderstellung nehmen Zertifikate ein: Hier bleiben die Veräußerungsgewinne nur steuerfrei, wenn die Papiere vor dem 15. März 2007 erworben wurden. Wurden die Zertifikate danach gekauft, können sie noch bis zum 30.06.2009 steuerfrei verkauft werden, wenn die Spekulationsfrist abgelaufen ist.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.