Seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform (1.4.2007) besteht die Pflicht, sich in einer Krankenkasse zu versichern. Dies gilt für Personengruppen, die der gesetzlichen Kasse zugerechnet werden.
Frühere privat Versicherte, die ihre Krankenversicherung verlassen haben oder von der Kasse gekündigt worden, können seit 1. Juli 2007 wieder den so genannten Standardtarif der privaten Kassen wählen. Dabei dürfen von den Kassen keine Mitgliedsanträge abgelehnt werden. Eine Versicherungspflicht für ehemals privat Versicherte besteht erst ab 1. Januar 2009.