Die Leistungsgrenzen können sich je nach Versicherer und angebotenem Tarif unterscheiden. Bei vielen Versicherungen steigt die Leistungsgrenze in den ersten vier Jahren bis auf einen Höchstleistungsbetrag. Bei einigen Versicherungen kann die Leistungsgrenze dann auch ganz entfallen. Oftmals entfallen die Leistungsbegrenzungen auch, wenn wegen eines Unfalls behandelt werden muss.
Andere Institute verzichten vollkommen auf eine Leistungsstaffelung, d.h. sie bieten die volle Erstattung ab dem ersten Versicherungsjahr.