Gibt es andere Leistungen, die eine Auszahlung des Kindergeldes ausschließen würden?

Generell steht allen Eltern Kindergeld zu, allerdings gibt es Ausnahmen, wenn die Eltern bereits andere Leistungen beziehen: Besteht ein Anspruch auf Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder einer gesetzlichen Rentenversicherung, steht den Eltern kein Kindergeld zu. Werden dem Kind im Ausland oder von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung dem Kindergeld vergleichbare Leistungen gezahlt, kann ebenfalls kein Kindergeld beansprucht werden. Das Kind kann allerdings als Zählkind dazu beitragen, dass sich der Kindergeldanspruch für weitere Kinder erhöht.

Sind der Kinderzuschuss oder die Kinderzulage zur Rente niedriger als das Kindergeld, wird die Differenz als Teilkindergeld gezahlt. Dies gilt auch für Leistungen, die von einem weiteren Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz gezahlt werden.

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