Gesetzliche Krankenversicherung: Wie finde ich günstige Tarife?

Wahltarife der gesetzlichen Kassen

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Bereits seit der Gesundheitsreform 2007 dürfen die Krankenkassen Tarife anbieten, die spezieller auf die Bedürfnisse des Versicherten ausgerichtet sind, wovon sie auch regen Gebrauch machen. Die Namen der Tarife variieren von Kasse zu Kasse, die Prinzipien sind ähnlich:
Beispielsweise der Kostenerstattungstarif : Die Patienten zahlen ihre Behandlung zunächst selbst, was den Vorteil hat, dass gesetzlich Versicherte den gleichen Behandlungsstatus bekommen wie Privatversicherte.
Die Rechnung legen sie anschließend gegen eine Bearbeitungsgebühr der Krankenkasse vor. Diese erstattet dann die Kosten in Höhe des gesetzlichen Leistungsanspruchs. Alles, was darüber hinausgeht, muss der Versicherte selbst tragen.

Viele Krankenkassen bieten ihren Versicherten auch so genannte Selbstbehalttarife an. Hierbei verpflichtet sich der Versicherte, einen vertraglich festgelegten Anteil seiner Behandlungskosten selbst zu übernehmen. Als Gegenleistung erhält er einen Betrag gutgeschrieben beziehungsweise ausgezahlt. Dieser Tarif kann sich vor allem für Versicherte lohnen, die eher selten zum Arzt gehen.
Das gleiche gilt für Tarife mit Beitragsrückerstattung : Wenn der Versicherte ein Jahr lang keine Leistung seiner Krankenkasse – außer Vorsorge und Früherkennung – in Anspruch genommen hat, wird er dafür mit einer Prämie oder Zuzahlungsermäßigung belohnt. Hierbei sollte man als Versicherter jedoch darauf achten, dass die mitversicherten Familienmitglieder nicht von diesem Tarif betroffen sind. Denn sonst dürfen auch die Kinder nicht zum Arzt, damit der Vater seinen Bonus erhält. In diesem Vergleichsrechner erhalten Sie einen Überblick, welche Tarife die verschiedenen Kassen bieten.

Änderung beim Krankengeld

Freiwillig Versicherte haben seit 2009 die Möglichkeit, einen Krankengeld-Wahltarif bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse abzuschließen. Alle Krankenkassen sind verpflichtet, diesen Wahltarif anzubieten. Die Kosten für diesen Tarif sind von Anbieter zu Anbieter verschieden. Entscheidend für die Höhe der Prämie sind Tarifklasse, durchschnittliches Arbeitseinkommen und Alter des Versicherten. Die Höhe des Krankengeldes und der Zeitpunkt, ab wann es gezahlt werden soll, sind ebenso ausschlaggebend für die Prämienhöhe, können aber vom Versicherten selbst bestimmt werden.

Zusätzlich will die Bundesregierung nach neuesten Meldungen die bisherige Krankengeldregelung, die für freiwillig Versicherte bis Ende 2008 galt, wieder einführen. So haben Selbstständige ab der siebten Woche einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie den allgemeinen Beitragssatz zahlen. Ansonsten können sie sich über den Wahltarif absichern.
In diesem Text lesen Sie mehr zum neuen Krankengeld-Wahltarif für Selbstständige .

Angesichts der zahlreichen Krankenkassen, die wiederum viele neue Tarife einführen, wird manchem die Wahl der richtigen Versicherung sicher schwer fallen. Grundsätzlich sollte jeder gut überlegen, für welchen Tarif er sich entscheidet, denn mit Abschluss des Vertrags ist man für die nächsten drei Jahre an die Wahltarife gebunden. Ein Kassenwechsel ist in dieser Zeit nicht möglich, auch wegen Beitragserhöhung kann der Versicherte nicht vorzeitig kündigen. Allenfalls besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich die Tarifbedingungen wesentlich ändern. Die dreijährige Mindestbindungsfrist gilt allerdings nur für Wahltarife und nicht für die Tarife, zu denen die Kassen gesetzlich verpflichtet sind.

Wie finden Sie eine Krankenkasse, die bestmögliche Tarife für Ihre Bedürfnisse bietet und das möglichst ohne Zusatzbeitrag? Lesen Sie mehr dazu auf der folgenden Seite.

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