Selbst ist der Anleger! Börse verstehen, Angebote durchschauen

Gebühren-Wirrwarr bei Investmentfonds

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Viele haben es schon erlebt. Der Bankberater preist seinem Kunden eine Geldanlage mit einer steil nach oben zeigenden Renditekurve im Verkaufsprospekt an. Beim Vertragsabschluss tauchen plötzlich hier und da allerlei Gebühren und Abschläge für Manager, Provisionen und Gelddepots auf, die die versprochene Rendite wieder nach unten drücken.

Zu viele Köche verderben den Rendite-Brei
Grundsätzlich gilt: Zu viele Köche verderben den Rendite-Brei. Wenn gleich mehrere Anbieter an einer Geldanlage beteiligt sind, die alle Geld am Kunden verdienen wollen, fällt der Gewinn entsprechend kleiner aus. Neben Banken sind dies oft noch die Börse selbst sowie Manager, die für ihr aktives Management Gebühren verlangen. Auch die Risiken werden gerne unterschlagen.

Vor allem bei so genannten Discount-Brokern, die, wie Direktbanken, nur per Telefon und Internet erreichbar sind und sehr niedrige Verwaltungskosten haben, kann jeder Anleger in wenigen Schritten zum Depot-Meister werden – und unnötige Gebühren sparen.

Niedrige Gebühren – gute Geldanlage?
Niedrige Gebühren sagen nichts über die Qualität eines Fonds aus. Weniger Kosten belasten die Rendite weniger. Das heißt aber noch lange nicht, dass sich ein Fonds erfolgreich entwickeln wird. Dies bleibt den Gesetzmäßigkeiten der Geldmärkte überlassen.

Ausgabeaufschlag
Der Ausgabeaufschlag ist eine einmalige Gebühr, die beim Kauf von Fondsanteilen abgeführt wird. Im Schnitt liegen die Ausgabeaufschläge von Aktienfonds und Immobilienfonds bei fünf Prozent, in Rentenfonds bei drei Prozent. Für Immobilienfonds wird in der Regel kein Ausgabeaufschlag erhoben. Geldmarktfonds erheben meist keinen Ausgabeaufschlag. Da der Ausgabeaufschlag zur Deckung der Vertriebskosten dient, wird im Direktvertrieb über das Internet teilweise auf ihn verzichtet, wobei dann die Verwaltungsgebühr höher ausfallen kann. In der Verwaltungsgebühr ist unter anderem eine Bestandsprovision enthalten, von der sich Discountanbieter im Wesentlichen finanzieren.

Vorsicht: Dachfonds sind Fonds, die nicht direkt in Aktien, Renten oder Immobilien, sondern in mehrere Fonds investieren. Daher verlangen sie den Ausgabeaufschlag gleich mehrfach, nämlich für jeden einzelnen Fonds.
Tipp: Wer seine Investments online bei Direkt-Anbietern kauft, umgeht den Ausgabeaufschlag. Auch viele Vermittler werben inzwischen damit, dass sie keinen Ausgabeaufschlag verlangen.
Übrigens: Der Ausgabepreis oder auch Emissionspreis einer Aktie entspricht nicht dem Preis, den diese Aktie bei ihrer ersten Notierung an der Börse hat. Fällt der Preis bei der Erstnotierung höher aus, kann man einen so genannten Zeichnungsgewinn verbuchen.

Rücknahmeabschlag: Das Pendant zum Ausgabeaufschlag. Denn auch beim Verkauf von Fonds fällt dieser manchmal an.

Depotgebühr: Ein Anleger zahlt für das Depot, das er zur Anlage und Aufbewahrung seiner Wertpapieren bei einer Fondsgesellschaft oder bei einem Kreditinstitut anlegen muss eine Depotgebühr. Man kann sie umgehen, indem man ein kostenloses Depot bei einer Direktbank anlegt. Wer Bundesanleihen, Bundesobligationen oder Bundesschatzbriefe kauft, kann sich bei der Bundeswertpapierverwaltung in Bad Homburg von der Höhe ein kostenfreies Depot anlegen lassen. Auch der Kauf und Verkauf dieser Papiere ist dann kostenfrei. Banken und Fondsvermittler sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Kunden dieses kostenfreie Depot einzurichten. Sie weisen ihre Neukunden aber nur selten darauf hin.

Depotbankgebühren: Die Depotbank, die das Vermögen der Fondsgesellschaft aufbewahrt, lässt sich diesen Service bezahlen. Die Depotbankgebühr wird regelmäßig vom Fondsvermögen entnommen.

Fondskosten und Verwaltungsgebühren: Fondsgesellschaften kassieren einen bestimmten Prozentsatz an Verwaltungs- und Managementgebühren. Diese Kosten sind in der Regel auch nicht zu vermeiden, wobei sie von Anbieter unterschiedlich ausfallen.

Ordergebühren: Neben der üblichen Ordergebühr (vergleichbar mit einer Aktienorder) der Bank fällt nur noch eine geringe

Maklergebühr, Courtage, Brokeragegebühr: Der Börsenmakler nimmt für jede Abwicklung eines Wertpapiergeschäfts eine geringe Courtage. Sie ist auf jedem Wertpapierauftrag ausgewiesen. Die Höhe der Courtage ist an den einzelnen Wertpapierbörsen für die verschiedenen Börsengeschäfte einheitlich geregelt. An deutschen Börsen betragen sie in der Regel 0,08 Prozent (0,88 Promille) des aktuellen Kurswertes einer Aktien, bei festverzinslichen Wertpapieren sind es 0,075 Prozent des Kaufpreises.

Switchgebühren: Wenn ein Anleger einen Fonds wechselt (engl. to switch = wechseln), so muss er eventuell eine Switchgebühr bezahlen. Im schlechtesten Fall sind diese so hoch wie beim Neukauf einer Aktie.

Erfolgsprämie: Läuft ein Fonds sehr gut, zum Beispiel besser als der vergleichbare Aktienindex der Branche oder des Landes, so gönnen sich die Fondsverwalter gerne eine kleine Erfolgsprämie. Fällt der Fonds schlechter aus gibt es hingegen keine Entschädigung für den Anleger. Von dieser Erfolgsprämie bekommt der Anleger meist gar nichts mit, obwohl diese zu Lasten seines Fondsvermögens geht.

Verwaltungsgebühren insgesamt: Die Summe aller Verwaltungsgebühren wird in den jährlichen Rechenschaftsberichten von Fonds dargestellt. Die „Total Expense Ratio, kurz TER“ zeigt genau an, wie viel Prozent des Fonds für Verwaltungs- und Depotgebühren ausgegeben wurden. Tipp: Ist der Prozentsatz über zwei Prozent, so ist der Fonds als teuer zu betrachten. Nicht in die TER eingerechnet werden Transaktionskosten, die anfallen, wenn der Manager Wertpapiere kauft und verkauft.

Quellensteuer/ Abgeltungssteuer: Wer die Quellensteuer oder ab 2009 die Abgeltungssteuer auf Zinserträge umgehen will, sollte bei seinem Geldinstitut einen Freistellungsauftrag einreichen. Den kann man beliebig auf seine Geldanlagen verteilen, bis zu einer Höhe von 801 Euro, bzw. 1.602 Euro bei Verheirateten.

Die wichtigsten Anlagestrategien. Mehr Infos auf der nächsten Seite.
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