Für welche Reiseländer gilt die Europäische Krankenversicherungskarte?

Die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz: EHIC) ersetzt den bisher im Ausland üblichen Auslandskrankenschein. Sie soll den Versicherten eine unbürokratische medizinische Behandlung im europäischen Ausland ermöglichen. Die EHIC befindet sich auf der Rückseite der Versichertenkarte und enthält die relevanten Daten des Versicherten.

Gesetzlich Versicherte können mit der EHIC in allen EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz im medizinischen Notfall ambulant oder stationär behandelt werden. In anderen europäischen Ländern gilt auch weiterhin der Auslandskrankenschein.
Hierbei können Patienten medizinische Leistungen im Ausland zu denselben Bedingungen in Anspruch nehmen, wie sie für die Versicherten des Gastlandes gelten. Die Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse des Patienten.

Die EHIC gilt in: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern. In den anderen europäischen Ländern gilt auch weiterhin der Auslandskrankenschein.

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