Wer falsch berät, haftet für die daraus resultierenden Schäden. Schwierig wird es, als Geschädigter den Nachweis zu erbringen, dass falsch beraten wurde, besonders wenn die Beratung mündlich ablief und keine schriftlichen Beratungs-Protokolle angefertigt wurden.
Damit ein Schadenersatzprozess nicht daran scheitert, dass keine ausreichenden Beweise für die Falschberatung vorliegen, bieten wir Ihnen das forium.de-Anlageprotokoll.
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