Finanzkrise: Handeln oder Abwarten – Was Anleger jetzt wissen sollten

FinanzkriseLehman-Brothers, AIG, Fannie Mae, Freddie Mac, IKB, Hypo Real Estate – die Liste der Banken, die in den Strudel der Finanzmarktkrise geraten wird immer länger. Gleichzeitig verlieren immer mehr Anleger ihr Vertrauen und fragen sich zu Recht: Ist mein Geld noch sicher? Um die Anleger zu beruhigen, hat Bundeskanzlerin Merkel nun erklärt, die Bundesregierung stehe für alle Spareinlagen ein.

Die Garantie der Bundesregierung

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(tel) Die Garantie der Bundesregierung
Denn wenn die Sparer den Banken das Vertrauen entziehen und ihr Geld abziehen, fehlt den Banken logischerweise die Liquidität. Weitere Banken würden so in Schieflage geraten. Die Bundesregierung garantiert nun, dass der Staat für die Spargelder einspringt, falls die Einlagensicherung der privaten Banken nicht mehr ausreichen sollte. Die Garantie gilt für die Konten so genannter natürlicher Personen.

Wie weit greift die Garantie?
Im Falle einer Bankenpleite greift der gesetzliche Anlegerschutz. Nach Maßgabe des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAEG) sind Einlagenkreditinstitute in privater Rechtsform verpflichtet, durch Zugehörigkeit zu einer Entschädigungseinrichtung Einlagen zu sichern.

In Deutschland ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) die gesetzliche Einrichtung für die Einlagenkreditinstitute in privater Rechtsform. Die EdB schützt dabei 90 Prozent der Einlagen, maximal den Gegenwert von 20.000 Euro. Die meisten Banken gehen aber darüber hinaus und bieten eine freiwillige Sicherung, die weit über das Mindestmaß hinausgeht.

Um den Sparern die Angst zu nehmen, hat nun die Bundesregierung erklärt, im Fall, dass die Einlagensicherungsinstrumente der privaten Banken nicht mehr ausreichen sollten, für sämtliche Bankeinlagen gerade zu stehen. Damit wären die Spareinlagen faktisch zu 100 Prozent sicher – es sei denn, der eher unwahrscheinliche Fall einer Insolvenz der Bundesrepublik Deutschland träte ein.

Warum gibt die Bundesregierung diese Garantie?
Die Bundesregierung will durch diese Garantie vor allem beruhigen und Vertrauen auf dem Markt schaffen. Der wachsenden Sorge der Anleger soll entgegengewirkt gewirkt werden. Würden dem Banksystem vermehrt Gelder entzogen werden, z.B. durch panikartiges Abheben der Ersparnisse der Bürger, könnten einige Banken in Schwierigkeiten geraten und das System schnell an seine Grenzen stoßen.

Welche Gelder sind durch die Bürgschaft der Bundesregierung geschützt?
Die Garantie umfasst Spar- und Termineinlagen sowie Girokonten. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Lebensversicherungen, Riester-Renten, Aktien, Immobilien, betriebliche Vorsorgen usw. nicht durch die Bürgschaft der Bundesregierung geschützt sind.

Im Falle der Insolvenz eines Lebensversicherers springt die Protektor Lebensversicherungs-AG, die Sicherungseinrichtung für die Lebensversicherer in Deutschland, ein. Laufende Verträge werden fortgeführt; die Leistungen für die Altersvorsorge und der Risikoschutz bleiben erhalten, ebenso die bereits gewährten Gewinnbeteiligungen.

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