Festgeld – gibt es ein Risiko bei Insolvenz?

Die Anlage von Geldern auf einem Festgeldkonto ist für den Anleger fast ohne Risiko. Es gibt kein Kursrisiko, wie es beispielsweise bei Aktienanlagen besteht. Wie bei jeder anderen Sparanlageform sind die Einlagen über verschiedene Institutionen gegen eine eventuelle Insolvenz der einzelnen Kreditinstitute abgesichert:

Alle Banken mit Sitz innerhalb der europäischen Union müssen die Einlagen ihrer Kunden aufgrund eines EU-Gesetzes über eine nationale Entschädigungseinrichtung absichern. In Deutschland ist dies die „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken“, die aufgrund des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes vom 1. August 1998 existiert.
Sie schützte bisher alle Einlagen von privaten Banken und Bausparkassen mit Sitz in Deutschland bis zu 90 Prozent ihres Wertes, maximal jedoch bis 20.000 Euro pro Anleger.
Am 1. Juli 2009 wurde die gesetzliche Absicherung auf 100 Prozent der Einlage bis zu 50.000 Euro erhöht.

Der Entschädigungsanspruch besteht allerdings nur dann, wenn die Einlagen auf die Währung eines Staates innerhalb der EU lauten.
Banken, die zudem dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds angehören, sichern Geldanlagen bis zur sehr hohen Millionenbeträgen ab. Erkundigen Sie sich vorher beim Bundesverband Deutscher Banken über die Höhe Ihres Schutzes. Er sollte in jedem Fall die gesamte Höhe Ihrer Geldanlage umfassen.

Ähnliche Institutionen gibt es auch in den restlichen Staaten der EU. Der maximale Entschädigungsbetrag ist in den einzelnen Ländern allerdings unterschiedlich hoch und richtet sich nach den jeweiligen nationalen Vorgaben. Hat beispielsweise eine Bank ihren Sitz in Frankreich, dann sind die Einlagen ihrer Kunden bis 70.000 Euro pro Anleger geschützt. Und das auch dann, wenn diese Bank ihre Dienste in Deutschland anbietet. Sie können auf der Homepage des Bundesverbandes Deutscher Banken die maximale Entschädigungssumme je Bankkunde entnehmen.

Beachten Sie: Die Sicherungseinrichtungen dürfen pro Bank und Kunde nur eine Entschädigung zahlen, also auch dann, wenn mehrere Konten bei ein und derselben Bank unterhalten werden.

Auch außerhalb der Europäischen Union bestehen in einigen Ländern wie beispielsweise der Schweiz, den USA oder Japan ähnliche Regelungen.

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