Faule Geschenke

Was geschrieben steht, klingt erstmal nicht schlecht. Um dem Jahr 2007 eine gute Wendung zu geben, wird ein auf den ersten Blick lukratives Angebot seitens eines Inkassobüros offeriert.

Um eine strittige finanzielle Angelegenheit einvernehmlich aus der Welt zu schaffen, wird der offene Forderungsbetrag um die Hälfte reduziert.

Mit Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 50 % der Gesamtforderung sei die Angelegenheit für die angeblich säumigen Verbraucher erledigt.

Hier handelt es sich nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. um ein „faules“ Geschenk zum Jahresende.

Ist die Forderung eines zwischenzeitlich eingeschalteten Inkassobüros grundsätzlich strittig, sollte man sich nicht auf derartige, nach außen hin als – Nachlass von 50 % zum Jahresende – beschriebene Gesten beeindrucken lassen.

Besteht keine vertragliche oder sonstige Anspruchsgrundlage für eine finanzielle Forderung, braucht der Verbraucher gar nicht zu bezahlen. Einen derart faulen Kompromiss anzunehmen, ist nur im Interesse des Inkassobüros.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.