Falsche Anlageberatung mit Anlageprotokoll nachweisen

BERLIN, 14.10.2008 – Sparer, die ihr Geld gewinnbringend anlegen wollen, informieren sich in der Regel gründlich über die besten Möglichkeiten. Besonders in Zeiten der Finanzkrise sind die meisten Verbraucher dabei auf eine kompetente Beratung angewiesen. Doch leider wird diese nicht von allen Bankern und Finanzberatern realisiert. Aber was passiert, wenn einem Anleger eine hoch riskante Geldanlage mit dem Versprechen der sicheren Rendite verkauft wird? Wenn der Zins plötzlich kleiner ist als erwartet und der Rest des Geldes von Gebühren aufgefressen wird, von denen der Kunde gar nicht wusste, dass es sie gibt?

„Zwar haftet in solchen Fällen derjenige, der falsch berät für die daraus resultierenden Schäden. Schwierig wird es jedoch, als Geschädigter den Nachweis zu erbringen, dass falsch beraten wurde“, sagt Leander Bretschger, Geschäftsführer des Verbraucherportals www.forium.de.

Damit ein Schadenersatzprozess nicht daran scheitert, dass keine ausreichenden Beweise für eine Falschberatung vorliegen, bietet die Ratgeberseite www.forium.de mit dem Anlageprotokoll einen neuen kostenlosen Service, um als Bankkunde eine mangelhafte Beratung nachwiesen zu können.

Während eines Anlagegespräches kann sich der Verbraucher mit Hilfe des Formulars die wichtigsten Punkte der Beratung notieren. So kann er darlegen, inwieweit er über Risiken, Kosten oder auch die Provisionen, die an den Berater fließen, aufgeklärt wurde. Von beiden Seiten unterschrieben, dient das Anlageprotokoll als Nachweis über die Art und die Güte der Beratung.

Das Anlageprotokoll erhalten die Verbraucher kostenlos unter: http://www.forium.de/anlageprotokoll.htm

Pressekontakt:
forium GmbH Öffentlichkeitsarbeit
Torsten Elsner
Tel.: 030-420246-50
E-Mail: Torsten.Elsner@forium.de
Web: http://www.forium.de

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