Es wird heiß im Auto-Herbst

Die Werkstattbindung

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Im Herbst 2006 wurden erstmals Tarife mit Werkstattbindung eingeführt. Diese haben auch im neuen Versicherungsjahr weiterhin Bestand. Die Werkstattbindung besagt, dass Fahrzeuge bei einem Kaskoschaden in einer Partnerwerkstatt der Versicherung repariert werden müssen.

Die Abwicklung erfolgt direkt zwischen Versicherung und Werkstatt. Die Kostenvorteile durch Großkundenrabatte und andere Effekte werden in Form einer niedrigeren Prämie an den Versicherten weitergegeben.

Wird das Fahrzeug allerdings nicht in einer Partnerwerkstatt repariert, kann es Einschränkungen geben. Beispielsweise übernimmt die Versicherung nicht die vollen Kosten, sondern behält einen Abschlag zurück.

Schließt man eine Versicherung mit Werkstattbindung ab, sollte man darauf achten, ob das Werkstattnetz dicht genug ist, oder ob durch die Werkstattbindung möglicherweise Garantiebedingungen des Fahrzeugherstellers verletzt werden. Denn auch der besteht oft auf festgelegten Werkstätten, sonst erlischt die Garantie.

Rabattschutz

Neben der Werkstattbindung ist auch der Rabattschutz ein mögliches Kriterium bei der Wahl der richtigen Versicherung. Hier erfolgt – gegen eine höhere Versicherungsprämie – bei einem Schadensfall keine Rückstufung in die schlechtere Schadensfreiheitsklasse. Der Zuschlag für diesen Versicherungsschutz beträgt nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen zwischen 7,5 und 20 Prozent. 

Abdeckung grober Fahrlässigkeit

Ein weiterer Punkt der neuen Versicherungssaison: einige Versicherer erweitern ihren Kaskoschutz dahingehend, als dass auch Schäden abgedeckt werden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.
Auch eine verlängerte Neupreis-Erstattung wird in Zukunft häufiger angeboten.

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