Erst das Geld, dann die Gesundheit.

Spartipps

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Die Praxisgebühr muss nicht immer und von allen bezahlt werden. Kinder und Jugendliche bis 18 sind von allen Zuzahlungen, außer für Fahrtkosten, befreit. Für viele weitere Leistungen wird ebenfalls keine Gebühr verlangt. Dazu gehören Kontrolluntersuchungen während und nach der Schwangerschaft und jährliche Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung wie Mammographie-Screenings.

Zuzahlungsfrei für alle gesetzlich Versicherten sind ab dem 35. Lebensjahr auch Gesundheits-Checks alle zwei Jahre, die zum Beispiel Blut- und Urinanalysen umfassen. Für Schutzimpfungen wie Tetanus und Diphtherie und deren Auffrischungen müssen die Patienten ebenfalls nichts zuzahlen.

Wer sicher sein will, die zehn Euro Praxisgebühr höchstens einmal pro Quartal zu bezahlen, sollte sich beim ersten Arztbesuch alle weiteren benötigten Überweisungen ausstellen lassen. Zudem sollte man nach Möglichkeit – wenn keine akute Krankheit vorliegt – den Arztbesuch an den Anfang des Quartals legen.

Eine weitere Möglichkeit, die Kosten beim Arztbesuch zu senken, ist die Teilnahme an so genannter integrierter Versorgung und Bonusprogrammen. Jeder Kassenpatient hat seit der Gesundheitsreform Anspruch auf „hausarztzentrierte Versorgung“. Dabei verpflichtet sich der Versicherte, zuerst immer einen bestimmten Arzt aufzusuchen, mit dem die Krankenkasse zuvor einen Vertrag abgeschlossen hat.

Im Gegenzug wird eine Ermäßigung bei der Praxisgebühr oder ein Sachpreis gewährt. Auch die regelmäßige Teilnahme an Präventionsprogrammen kann einen Nachlass bringen. Am besten, Sie fragen die Kasse, wie Sie in Ihrem individuellen Fall sparen können.

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