Eintrittsalter

Versicherer benutzen das „Eintrittsalter“ zur Kalkulation von Beiträgen. Das Eintrittsalter ist nicht unbedingt gleichzusetzen mit dem tatsächlichen Alter des Versicherungsnehmers. Besonders bei privaten Krankenversicherungen, Lebensversicherungen, Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen spielt das Eintrittsalter eine wichtige Rolle für die Berechnung der Beiträge.

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