Der Steuerfachbegriff „zu versteuernde Einkommen“ (zvE) steht für das Einkommen, auf das der Staat steuern erhebt. Um das zu versteuernde Einkommen zu errechnen, zieht man vom gesamten Einkommen die Freibeträge und andere abziehbare Beträge, ab. Definiert ist das „zu versteuernde Einkommen“ im § 2 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes, EStG.