Einkommen, zu versteuernde (zvE)

Der Steuerfachbegriff „zu versteuernde Einkommen“ (zvE) steht für das Einkommen, auf das der Staat steuern erhebt. Um das zu versteuernde Einkommen zu errechnen, zieht man vom gesamten Einkommen die Freibeträge und andere abziehbare Beträge, ab. Definiert ist das „zu versteuernde Einkommen“ im § 2 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes, EStG.

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.