Hausratversicherung: Beruhigt in den Urlaub fahren

Vorsicht Einbruch Endlich Urlaub. Wer die Möglichkeit hat, fährt zur Erholung in möglichst weite Ferne. Doch zu oft nimmt der Reisende ein mulmiges Gefühl mit in die Ferien: Was ist, wenn in der Abwesenheit in der eigenen Wohnung eingebrochen wird? Eine Hausratversicherung schützt zumindest vor dem finanziellen Desaster, wenn tatsächlich etwas passiert.

Was deckt die Hausratversicherung ab?

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(awe) Für die Betroffenen ist es immer eine schlimme Sache: Die persönliche Habe ist durchwühlt, kaputt oder gestohlen. Statistisch kommt es etwa alle zwei Minuten in Deutschland zu einem Einbruch. Fremde im eigenen Heim. Den Verlust von persönlichen Unterlagen oder Erinnerungsstücken kann niemand ersetzen. Ein Trost, wenn die Hausratversicherung wenigstens den materiellen Schaden ausgleicht.

Über die Hausratversicherung sind Schäden abgedeckt an allen beweglichen Gegenständen, die zum Haus oder zur Wohnung gehören: Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte beispielsweise. Alles besonders Wertvolle wie Schmuck, Gemälde oder Antiquitäten wird mit einer vorher festgelegten Summe versichert. Das sind in der Regel bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme. Wer Kunstwerke oder andere Gegenstände besitzt, die noch wertvoller sind, sollte diese mit einer separaten Versicherung absichern.

Doch eine Hausratversicherung leistet nicht nur bei Einbruchdiebstahl. Auch Schäden durch Feuer (keine Sengschäden), Leitungswasser, Explosionen, Sturm (in der Regel ab Windstärke acht), Vandalismus (in Folge eines Einbruchs) und Blitzeinschlag sind abgesichert. Aber auch die Kosten für Aufräumarbeiten, Entsorgung und den Einbau neuer Schlösser sind über die Police mit abgedeckt.

Eine neue Musterklausel des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht einen erweiterten Schutz bei Fahrraddiebstahl vor: Bisher bekamen Versicherte einen Verlust außerhalb der Wohnung meist nur ersetzt, wenn das Rad zwischen sechs Uhr morgens und 22 Uhr gestohlen wurde. Nach den neuen Bedingungen spielt es keine Rolle mehr, ob Diebe am helllichten Tage oder nachts zuschlagen. Den Versicherungen steht es allerdings frei, ob sie die Erneuerung übernehmen. Hier lesen Sie mehr zum erweiterten Schutz bei Fahrraddiebstahl .

Meist braucht man auch eine Zusatzversicherung für Aquarien, Wasserbetten und Überspannungsschäden. Das gilt ebenso für Elementarschäden wie beispielsweise Erdbeben oder Überschwemmungen.
Wichtig: Sind Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Spiel, verliert man in der Regel seinen Versicherungsschutz komplett.
Wer braucht eine Hausratversicherung? Mehr dazu lesen Sie auf der folgenden Seite.

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