Drum prüfe, wer sich ewig bindet: Finanzen in der Ehe

Wichtig: Versicherungen prüfen

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Bereits vor der Hochzeit sollten die Zukünftigen ihre laufenden Versicherungsverträge genau unter die Lupe nehmen. Denn hier sind nach der Hochzeit in der Regel Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen. So lässt sich auch hier bares Geld sparen.

Zum Beispiel reicht bei der Hausrat-, der Haftpflicht- und der Rechtsschutzversicherung eine Police für beide Partner. Bringen beide beispielsweise eine Hausratversicherung mit in die Ehe, kann der neuere der beiden Verträge gekündigt werden.

Für die Hausratversicherung gilt es eventuell auch, die Versicherungssumme anzupassen, weil sich der Wert des Hausrats oder die Wohnungsgröße verändert haben. Auch über einen Umzug muss man die Versicherung sofort informieren. Und natürlich sollte der neue (Ehe-) Partner schnell in die bestehenden Verträge aufgenommen werden, damit sein Versicherungsschutz gewährleistet ist.

Gründlicher Finanz-Check kann sich lohnen
Gibt es vielleicht für die eine oder andere Police einen günstigeren Versicherer oder einen mit besseren Leistungen? Dann lohnt es sich, die nächste Kündigungsmöglichkeit zu nutzen und eine günstigere Police abzuschließen.

Ein schnelles Ergebnis über preiswerte Versicherungen bieten Vergleichsrechner im Netz. Die gibt es zu nahezu allen Versicherungsarten zum Beispiel zu Hausratversicherungen oder Haftpflichtversicherungen.

Und auch bei der Kfz-Versicherung können Ehepaare sparen: Wenn beide Partner ihren Wagen bei derselben Versicherung versichern, gibt es bei vielen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen einen Zweitwagenrabatt.

Bei Lebens- und Rentenversicherungen ist es wichtig, den neuen Ehepartner als Begünstigten einzutragen. Ein kleiner Aufwand, der im Zweifelsfall bares Geld wert sein kann.
War beispielsweise der Ehemann schon einmal verheiratet und ist im Vertrag seiner Lebensversicherung „die Ehefrau“ als Bezugsberechtigte eingetragen, ist damit nicht automatisch die neue Gattin gemeint, sondern die (Ex-) Gattin zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung. So hat es auch der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil bestätigt. (IV ZR 150/05, Urteil vom 14. Februar 2007)

Und nicht nur die bestehenden Versicherungen gilt es zu sichten. Ein Junggeselle hat einen anderen Versicherungsbedarf als ein verheirateter Mann. Damit seine Frau im schlimmsten Fall abgesichert ist, lohnt sich zum Beispiel eine Risikolebensversicherung, dies gilt umso mehr, wenn das Paar Kinder hat oder erwartet. Mehr Informationen zur Risikolebensversicherung in diesem Text: „Risiko-Lebensversicherung – finanzielle Sicherheit im schlimmsten Fall“.

Was regelt man eigentlich in einem Ehevertrag? Und wer sollte einen abschließen? Lesen Sie hierzu die folgende Seite?

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