Diebstahl im Urlaub: Wie reagieren?

Eine der ärgerlichsten Erfahrungen die ein Reisender machen kann, ist sicherlich der Diebstahl von Dokumenten, Karten und Wertsachen im Ausland. Denn darunter leidet nicht nur die Reisekasse, auch der Erholung tut ein solches Ärgernis nicht gut. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass schnellstmöglich nach Verlust der eigenen Sieben Sachen“ die Polizei, die Versicherung und andere Institutionen eingeschaltet werden müssen. Damit man im Fall des Falles weiß zu tun ist, um den Schaden einzugrenzen, haben die ARAG Experten die wichtigsten Maßnahmen rund um den Diebstahl im Urlaub zusammengestellt.

+ Prävention +
Zunächst einmal gilt, es gar nicht erst zu einem Diebstahl kommen zu lassen! Man sollte zum Beispiel immer den Safe im Hotelzimmer nutzen oder nach dem hoteleigenen, meistens größerem Tresor fragen. Bei ordnungsgemäßem Gebrauch haften in Deutschland und dem europäischen Ausland die Hoteliers. Unbedingt vermeiden sollte man die Mitnahme von größeren Mengen Bargeld.Auch den Hotelschlüssel sollte man idealerweise nicht an der Rezeption abgeben und die Umgebung gut im Auge behalten. Immerhin wurden etwa 15,2 Prozent aller Deutschen schon einmal im Urlaub bestohlen.

+ Schadensbegrenzung +
Sollte trotz aller Vorsicht dennoch etwas passiert sein, ist das Wichtigste nach einem Diebstahl die sofortige Kontaktaufnahme mit Polizei und Versicherung. Sollte nämlich keine Anzeige erstattet oder der Diebstahl nicht unverzüglich bei der Versicherung gemeldet werden, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Schadens. Auch ist es von größter Wichtigkeit, die Anzeige nicht nur bei einem Streifenbeamten sondern direkt auf dem zuständigen Revier aufzugeben. Obwohl die gängige Hausratversicherung für deutlich mehr Schäden aufkommt als viele denken, ist der Abschluss einer zusätzlichen Reisegepäckversicherung oft ratsam. Diese schützt vor Verlust oder auch Beschädigung des Reisegepäcks. Allerdings sind auch hier einige Regeln zu befolgen: Der Versicherungsnehmer ist dazu verpflichtet, nicht sorglos mit seinem Gepäck umzugehen. Lässt er seine Reisetasche zum Beispiel unbeaufsichtigt im Bahnabteil stehen während er ins Bordrestaurant geht, oder gibt sie einem Fremden zu tragen, handelt er grob fahrlässig.

+ Neuer Pass beim Konsulat +
Bei Verlust von Dokumenten wie EC-Karten, Kreditkarten und Flugtickets sollten die Notfallnummern der verschiedenen Anbieter angerufen werden. Hier können Schäden gemeldet und Karten gesperrt werden. Fehlen nach dem Diebstahl Reisepass oder Personalausweis helfen die deutsche Botschaft oder das nächste Konsulat weiter: Dort werden Ersatzausweise ausgestellt, die die Rückreise ermöglichen. Auch hier besteht die Pflicht, Diebstähle sofort zu melden, sonst könnte der entstandene Schaden, etwa wenn die Kreditkarte von Fremden verwendet wird, auf den Bestohlenen zurückfallen. Zur Sicherheit sollten vor der Abreise alle wichtigen Dokumente photokopiert werden und Daten wie Notfallnummern und Adresse der deutschen konsularischen Vertretung notiert werden. Die Mitnahme eines Notfall-Passes mit allen wichtigen Rufnummern auf einen Blick, der zum Beispiel als PDF unter www.forium.de erhältlich ist, ist in diesem Falle eine große Hilfe. Die zentrale Sperr-Notrufnummer 116116 ist in Deutschland gebührenfrei 24 Stunden am Tag zu erreichen.

Pressemitteilung der ARAG

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