Die Varianten des Riester-Sparens

Wohn-Riester

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Auch beim Wohn-Riester werden die Zulagen vom Staat und die Eigenbeiträge genutzt, um einen Hausbau zu finanzieren, eine Wohnung zu kaufen oder ein Wohnobjekt zu entschulden. Vorausgesetzt, es handelt sich um eine selbst genutzte Immobilie. Hintergrund des Wohn-Riester-Modells ist, dass Wohneigentum als Altersvorsorge genauso gefördert werden soll wie andere Arten der privaten Altersvorsorge.
Auch bei der Eigenheimrente wird wie bei der herkömmlichen Riester-Rente die nachgelagerte Besteuerung angewandt: Die Beiträge bleiben steuerfrei, erst die Rente selbst muss man versteuern – mit seinem persönlichen Steuersatz.

Und da wird es ein bisschen kompliziert beim Wohn-Riester: Die Beiträge und Zulagen sollen inklusive angenommener Zinsen von zwei Prozent auf einem imaginären „Wohnförderkonto“ verbucht werden. Auf das Konto kann man jedoch nicht zugreifen, denn das dort erfasste Guthaben wurde zur Immobilienförderung genutzt und existiert im Prinzip gar nicht mehr.
Zu Beginn der „Auszahlungsphase“ also wenn die anderen – „normalen“ – Riester-Sparer ihre Rente bekommen und diese Einnahme versteuern müssen, erhält auch der Wohnriester-Sparer einen Bescheid über seine Steuerschuld, die sich auf dem imaginären Konto in den vergangenen Jahren angesammelt hat.

Dann hat der Eigenheim-Rentner die Wahl: Alles auf einmal versteuern, zur Belohnung bekommt er einen Rabatt von 30 Prozent. Oder die Besteuerung peu á peu: Hierbei kann er über einen Zeitraum bis zu 23 Jahren wie jeder, der eine regelmäßige Riester-Rente bezieht, seine Steuerschuld in Raten begleichen. Auch hier richtet sich der Steuersatz nach dem gesamten Einkommen des Rentners.
Noch ein Knackpunkt: Durch die neue Riester-Förderung ist man an ein Wohneigentum gebunden. Denn wer vor dem Ablauf von 20 Jahren nach Rentenbeginn wieder verkauft, muss die Fördersumme in eine neue Immobilie investieren, ansonsten muss er die staatliche Förderung zurückzahlen.

3 Kommentare zu “Die Varianten des Riester-Sparens”:

  1. sandkamp,ines

    <p>Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
    mein Mann u. ich haben eine Riester-Rente bei der Victoria und möchten gern zu Cosmos-Direkt wechseln. Müssen wir den Altvertrag kündigen oder können wir diesen bei Cosmos-Direkt weiterführen?<br />
    Wie können wir wechseln?</p>

  2. Curtis Klaus

    Sie können Ihren Vertrag jederzeit wechsel. Riester-Verträge sind da sehr flexibel. Allerdings kann der alte Anbieter eine Art Ablösegebühr verlangen, die meist zwischen 50 und 150 Euro liegt. Erkundigen Sie sich bei Ihrem jetzigen Anbieter nach dieser Gebühr und überlegen Sie dann, ob sich das für Sie lohnt. Unterlagen zum Riester-Angebot bekommen Sie immer beim Anbieter direkt.
    Viele Grüße von der forium.de Redaktion

  3. Pingback: Im Test: Förder maXX - Wohnriester der BHW Bausparkasse | Baufinanzierung | Tipps | Redaktion

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